Es werden immer wieder die Fragen zur Vorraussetzungen unter § 9 Abs. 2 S. 1 AufenthG gestellt. Sicherung des Lebensunterhalt, welches Sprachzertifikat usw.
In einer umfangreichen Fragestellung werden viele wichtige Problem genannt, die von der Rechtsanwältin Sabine Reeder, Kopenhagener Str. 44 in D-10437 Berlin http://www.kanzlei-reeder.de/ sehr ausführlich beantwortet werden.
Weitere Hilfe unter http://www.frag-einen-anwalt.de/
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