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Apostille Urkunden in der Ukraine und in Deutschland

In der Rechtslage für die Heirat binationaler Paare hat sich ab 22.07.2010 eine Vielzahl an Änderung ergeben. Auf das Thema soll aber hier nicht weiter eingegangen werden. Da einerseits sich der deutsche Partner einem umfangreichen Verwaltungsverfahren aussetzen muss und andererseits Menschen zum Teil ohne Papiere und keinerlei Beziehung zu ihrem neuen Heimatland sich in Deutschland niederlassen dürfen. Es ist anzunehmen, dass sich noch im Jahr 2020 sich umfangreiche Änderungen bezogen auf das Heiraten von Partner unterschiedlicher Nationalität ergeben werden.

"Deutschland hat seinen Einspruch gegen den Beitritt der Ukraine zum "Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 zurückgezogen. Damit ist dieses Abkommen zwischen Deutschland und der Ukraine mit Rechtswirkung ab dem 22.07.2010 in Kraft getreten.

Dies bedeutet in der Praxis:
Ukrainische Urkunden, die bei deutschen Behörden verwendet werden sollen, benötigen ab dem 22.07.2010 eine Apostille (Ukrainisch: "Aпостіл"). Und deutsche Urkunden benötigen ebenfalls ab dem 22.07.2010 eine Apostille, um bei ukrainischen Stellen verwendet zu werden. Die bis zum 22.07.2010 erforderliche Legalisation durch die deutsche Botschaft Kiew und die ukrainische Botschaft Berlin entfällt ab dem 22.07.2010 ersatzlos. Zuvor legalisierte Ukrunden brauchen aber nicht nachträglich mit einer Apostille versehen zu werden.

Folgende ukrainische Behörden sind für die Anbringung der Apostille zuständig:
a) Für gerichtliche und notarielle Urkunden
Ministerium für Justiz
Abteilung für notarielle Angelegenheiten und Anmeldung der Anwaltsvereine Департамент нотаріату та реєстрації адвокатських об`єднань
wul. Artema 73
Kiew 01001
Ukraine
Tel.: 00 (044) 486 49 88
Fax: 0038 (044) 271 1630
Mail: notarkontrol@minjust.gov.ua

b) Für standesamtliche Urkunden
Ministerium für Justiz
Abteilung für standesamtliche Angelegenheiten
Департамент у справах цивільного стану громадян
wul. Artema 73
Kiew 01001
Ukraine
Tel.: 00 (044) 486 67 30, 486 67 16
Mail: zags@minjust.gov.ua

c) Für Diplome und andere Ausbildungsdokumente
Ministerium für Bildung und Wissenschaft
Abteilung für für Internationale Zusammenarbeit und Europäische Integration
Відділ міжнародного співробітництва та європейської інтеграції
Schewtschenko Boulevard 27a
01001 Kiew
Ukraine
Tel.: 00 (044) 288 04 36
Fax: 00 (044) 486 24 38
Mail: ministry@mon.gov.ua

d) In allen anderen Fällen zum Beispiel Apostillen für Meldebescheinigungen, ärztliche Atteste, Steuer- , Rentenbescheinigungen, Führungszeugnisse etc.
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Ukraine
Konsularabteilung
Bereich Apostille und Dokumentenanforderung
Відділ апостілю та витребування
2, Welyka Shytomirska Straße
Kiew 01018
Ukraine
Tel.: 0038 (044) 238 1669
Fax: 0038 (044) 253 1266
Mail: cons_vld@mfa.gov.ua
Quelle: https://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/de/pdf/pdf__apostille,property=Daten.pdf vom 24.10.2010


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