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Multikulturelle Familien und Paare

Weltweit gibt es Paare aus unterschiedlichen Ländern. Hier unsere Bekannten in Tunesien troffen.


Links Marokko und Libyen, rechts Deutsch und Ukraine

Etwa 20% der Bevölkerung in Deutschland haben bereits Wurzeln aus einer anderen Kultur. Es ist also alltäglich, dass Multikulti-Beziehung entstehen. Das sind Beziehung zwischen zwei Menschen unterschiedlicher Kulturen. In der Welt der Globalisierung, Studium, Reisen, soziale Netze (Facebook, studivz, Twitter u.a.) lernt man sich kennen und auch lieben. Gerade das Internet leistet Enormes für die Verständigung und den Abbau von veralteten Vorurteilen gegenüber fremden Kulturen oder Religionen. Diese Vorurteile kommen vor allen vonseiten der Familie (Eltern) und Freunde, besonders wenn sie aus einem Kulturkreis stammen, der Wert auf Tradition und Familie legt.
Neben den formalen Hürden müssen sich die binationalen Paare mit einer Reihe sozialer Probleme auseinandersetzen. Diese reichen von der Diskriminierung (meist Nichtakzeptanz) und Vorurteile durch das gesellschaftliche Umfeld.
Bei solchen Beziehungen wird auch die Frage gestellt, ob Einflüsse aus verschiedenen Kulturen oder Religionen die richtige Mixtur zu einer guten Beziehung sind? Auch liegt der Verdacht einer Scheinehe gerade durch die deutschen Behörden nahe. Gerade dieser Verdacht beruht auf nicht nachgewiesenen Annahmen. Auf der Grundlage bekannter Fälle wird auf die Allgemeinheit geschlussfolgert.

Auf einen interessanten Beitrag vom Wiesbadener Kurier, 28.02.2006, soll verwiesen werden. "Jede fünfte der in den letzten drei Jahren geschlossenen Ehen von Wiesbadenern ist "interethnisch", das bedeutet, dass genau einer der Ehepartner einen Migrationshintergrund besaß. In 56 Prozent der Fälle war es die Ehefrau, die eine fremde Herkunft hatte. Eheschließungen mit Personen türkischer, polnischer und marokkanischer Herkunft waren besonders häufig, doch erstreckt sich das Spektrum insgesamt über mehr als 90 verschiedene Herkunftsnationen." ("Stadtbeobachtung aktuell" untersucht Eheschließungen zwischen Zuwanderern und Einheimischen).

Zwar wird im Aufenthaltsgesetz vom 30.7.2004 und Änderung vom 30.7.2009 im Paragrafen § 28 (1) dem ausländischen Ehepartner von Deutschen ein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis erteilt und im Grundgesetz, Artikel 6 (1) steht die Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, aber die Praxis... Im § 30 (1) 2. zum Ehegattennachzug heißt es, ...der Ehegatte sich zu mindestens auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann... und im § 43 (1) bei einer Integration werden Deutschkenntnisse gefordert. Wie umfangreich diese Kenntnisse sind, wird im Gesetz nicht genannt.
Zum Vergleich soll auf eine kürzlich im Fernsehen ausgestrahlte Sendung verwiesen werden, wo es um die Sprachkenntnisse deutscher Bürger ging, die seit längerer Zeit im Ausland wohnen. Einige Deutsche kannten 5 Vokabel und wohnten bereits 2 Jahre dort.

"Die meisten "EU-Ausländer", die in einem europäischen Partnerland leben, brechen ihre Zelte zu Hause aber nicht ab, weil sie Arbeit suchen. 30 Prozent der Migranten ziehen um, weil sie bei einem Menschen leben wollen, den sie lieben. Das ist die stärkste Triebfeder des innereuropäischen Ortswechsels. Die Arbeitssuchenden machen nur 25 Prozent aus." Die meisten Menschen lockt die Liebe ins Ausland

Ganz so einfach ist es aber für den ausländischen Partner nicht. Es gibt das Richtlinienumsetzungsgesetz vom Bundesministerium des Innern und die Verwaltungsvorschriften des Auswärtigen Amtes. Ohne Sprachtest A1, welcher im Ausland ausschließlich durch das Goetheinstitut zu erbringen ist, darf der ausländische Partner weder vor noch nach der Eheschließung deutschen Boden betreten.1) Eine wirkungsvolle Festlegung, um einer möglichen Scheinehe vorbeugen zu wollen. Trotzdem kommt bei jeder sechsten in Deutschland geschlossenen Ehe einer der Partner aus dem Ausland, in Berlin ist sogar jede vierte. Laut Statistik bevorzugen die deutschen Männer Osteuropäerinnen und Asiatinnen, während die Frauen auf Männer aus dem Balkan, der Türkei oder Afrika stehen.

Möchten die Paare heiraten, so steht meistens ein Papierkrieg bevor. Besonders wenn ein Partner aus einem Nicht-EU-Staat stammt, ist die Beschaffung und Übersetzung der nötigen Unterlagen ein großer bürokratischer Aufwand. Bei der richtigen Vorgehensweise lösbar. Es bedarf nur einen entsprechenden Zeitaufwand und etwas Geduld. Hinweise und Tipps sind in unserem Forum zu finden.

In Deutschland wird jede 3. Ehe geschieden. Die hohe Scheidungsrate liegt sicherlich nicht an den unterschiedlichen Kulturen. Die Anforderungen des Alltags stellen an die Multikulti-Ehen die Bereitschaft, sich auf eine andere Kultur einzulassen. Diese Ehen sind flexibler und anpassungsfähiger, so Edith Kresta, Autorin der Studie "Man lebt zweimal. Bikulturelle Ehen und Familien in Berlin."
In den verschiedenen Kulturen wird die Einstellungen zu den Themen Familie, Finanzen oder Zärtlichkeit völlig anders bewertet. Partner in einer multinationalen Partnerschaft müssen daher die Beziehung mit einer sehr intensiven Kommunikation pflegen und ein eigenes Verständnis der Bedürfnisse und Empfindungen füreinander entwickeln. Die Paare müssen viel mehr Arbeit für ihre Beziehungen investieren. Sie müssen kompromissbereit sein und die eigenen Anschauungen ein Stück aufgeben, ohne die eigene Identität aufzugeben. Durch die Bereitschaft zur Kommunikation sowie der Wille zur Reflexion bietet Chancen für eine interessante und abwechslungsreiche Partnerschaft mit mehr Bindungsfähigkeit.

Werden von den Firmenchefs von Ihren Mitarbeitern ein oder mehre Fremdsprachen gefordert, um bei der Globalisierung wettbewerbsfähig zu sein, so haben die Kinder dieser Ehen den Vorteil, zwei- oder mehrsprachig aufzuwachsen und automatisch "interkulturelle Kompetenz" zu bekommen. Sie erhalten gutes Rüstzeug, um sich in einer immer stärker globalisierten Welt sowohl privat als auch beruflich besser zu positionieren. Ist es für Eltern kompliziert, sich auf bestimmte Erziehungsmethoden und -ziele zu einigen, so ist dies für bikulturelle Eltern eine noch schwierigere Aufgabe, da unterschiedliche Traditionen und Werte zu beachten sind. Hier soll nur die Elternrolle, die Einstellung über die Kindererziehung, Religion, Name des Kindes oder die persönlichen Freiräume genannt werden.

Sehr zu empfehlen ist die Webseite www.verband-binationaler.de .

Dem sehr interessanten Artikel "Über russische Frauen und ihre Unterschiede", ist nichts weiter zu zufügen. Viele dieser Eigenschaften habe ich in den letzten Jahren in der Ukraine festellen können. Wer russische oder ukrainische Frauen besser verstehen möchte sollte sich diesen Artikel mit einem Translater übersetzen und lesen.

1) Mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz zum 28.08.2007 im Aufenthaltsgesetz wurde für nachziehenden Ehegatten zumindest "auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann" ergänzt. Dieser Nachweis ist bereits bei der Beantragung des ersten Visums zu führen.
Im Richtlinienumsetzungsgesetz vom Bundesministerium des Innern und in den Verwaltungsvorschriften des Auswärtigen Amtes werden festgelegt, dass die vom Goethe-Institut (GI) durchgeführten Sprachtests "Start Deutsch 1" als Nachweis des Sprachstandniveaus "A1" GER anerkannt werden soll. Damit werden die Forderungen höher aufgebaut, als es der Gesetzestext vorsieht.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss vom 16.01.2008 klargestellt, dass der Nachweis der Deutschkenntnisse nicht zwingend durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts erbracht werden muss. Eine solche spezifische Form des Nachweises sieht das Gesetz nicht vor.

12.7.2014 in der Frankfurter Allgemeine: EuGH: Türken dürfen auch ohne Deutschtest nachziehen

Quellen:
Harald Leibrecht; 09. März 2009 www.igmg.de/nachrichten/artikel/sprachtest-beim-ehegattennachzug-von-einem-schutz-der-ehe-kann-kaum-noch-die-rede-sein.html?type=98
Christopher Sprung; Ausländische Ehepartner von Deutschen: Staat verlangt, Sie dürfen sich nur in deutscher Sprache "verlieben" vom 19.10.2008 www.anwaltsprung.com/8.html
Volker Ratzmann; "Deutsche werden mit Sprachtest benachteiligt" vom 31.5.2008 www.tagesspiegel.de
Verwaltungsgericht Berlin im Urteil vom 23.07.2008, Az. 15 V 3.08
Aufenthaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 30.7.2004 und Änderung vom 30.7.2009
Multikulti-Beziehung von https://www.edarling.de vom 24.10.2010
Binationale Ehen und Partnerschaften www.erfurt.de/ef/de/leben/fuer/migranten/ratgeber/32189.shtml vom 24.10.2010
Multikulturelle Ehen und Paare, eine Herausforderung und Chance. http://afroclub.org/multikulturelle-paare-ehen.html vom 24.10.2010
Baha Assad; KINDER BIKULTURELLER PAARE UND IHRE ERZIEHUNG www.herzundhand.at/kinder_bikultureller_eltern1.htm" vom 24.10.2010



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