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Die Menschen möchten bis zum hohen Alter solange wie möglich zuhause in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Notfalls mit Unterstützung durch ambulante Hilfs- und Pflegedienste. Ein Platz im Pflegeheim kostet gegenwärtig 3200 Euro und mehr im Monat.
Im Vergleich zu einer stationären Pflege liegen die Kosten bei einer ambulanten Betreuung um rund 1500 Euro im Monat niedriger. Allerdings besteht ein großer Bedarf an seniorengerechte, barrierearme Wohnungen. Nach Einschätzungen müssen im Jahr 2020 von den zusätzlich 510 000 Pflegebedürftigen fast die Hälfte in einem Pflegeheim untergebracht werden, obwohl sie eigentlich gut zu Hause betreut werden könnten. In diese Zeit wird es etwa 2,9 Millionen Pflegebedürftige geben.
Die gesetzliche Grundversorgung leistet für die Pflegestufe III bis 1510 Euro. Die Differenz ist durch den zu Pflegenden zu begleichen. Die eigenen Kapitalanlagen sind dann sehr schnell aufgebraucht. Anschließend müssen die Kinder unter gewissen Voraussetzungen mit ihrem privaten Vermögen für die Kosten ihrer Eltern aufkommen.
Durch Versicherungen werden zusätzliche private Pflegeversicherungen angeboten. Alternativ zu den teuren Alters- und Pflegeheimen in Deutschland währen Heime in Ländern mit niedrigen Betriebs- und Lohnkosten denkbar. Hier währe ein Standort in den Karpaten in der Ukraine denkbar. Bis 1918 gehörte dieses Gebiet zu Habsburg, dann zu Tschechien und Ungarn. Die Landschaft und der Baustiel ähneln unseren. Gut qualifiziertes und sehr freundliches Personal ist vorhanden. Sicherlich nachdenkenswert für einen Investor oder eine Stiftung.
Die Hilfeleistung ist Bestandteil der Pflegesachleistung nach SGB XI, § 36 Pflegesachleistung
| Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung von mindestens | Pflegestufe I bis 90 Minuten 1 täglich | Pflegestufe II Bis 3 Stunden insgesamt/ 3 x täglich | Pflegestufe III bis 5 Stunden insgesamt / Rund um die Uhr |
| bei häuslicher Pflege durch Angehörige | 205 Euro | 410 Euro | 665 Euro |
| Bei häuslicher und teilstationärer Pflege durch Pflegedienste | 384 Euro | 921 Euro | 1432 Euro |
| Bei vollstationärer Pflege (Pflegeheim) | 1023 Euro | 1279 Euro | 1432 Euro bis 1687 Euro (Härtefall) |
Pflegebedürftige und Angehörige haben in der Regel höhere Ausgaben. Zusätzlich Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI Zusätzliche Betreuungsleistungen) können über die Pflegekasse bezogen werden. Im Gesetz ist genau beschrieben, welche Einschränkungen im Alltag auf Dauer vorliegen. Auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung wird im Einzelfall festgelegt, wie hoch der jeweilige Anspruch von der Pflegekasse besteht. Diese kann bis zu 2400 Euro pro Jahr betragen. Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, so kann diese auf das Folgejahr übertragen werden.
Steuerliche Einordnung der Einkünfte aus Pflegetätigkeit. Pflegeaufwendungen können als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG berücksichtigt werden.
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