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Soziale Marktwirtschaft

Das Grundgesetz lässt eine soziale Marktwirtschaft zu und ermöglicht Veränderungen, zum Beispiel die Verbesserung im sozialen Bereich.
GG Art. 20. Abs. 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, er verbietet ein liberalistisches Wirtschaftssystem mit ungehemmtem Gewinnstreben und ohne soziale Beschränkungen.
GG Art. 14 Abs. 2: Sozialbindung des Eigentums, zum Wohle der Allgemeinheit ist eine Enteignung möglich, wie zum Beispiel die Vergesellschaftung - von Grund und Boden,
- Naturschätzen und
- Produktionsmitteln
unter angemessener Entschädigung.

1. Begriff und Elemente der Sozialen Marktwirtschaft

Freiheitsprinzip   -->  Soziale Marktwirtschaft + sozialer Ausgleich

Merkmale der sozialen Marktwirtschaft:

2. Markteingriffe des Staates

Der Staat greift ein:


Der Staat greif auch in den Marktablauf ein, um wirtschaftliche Schwierigkeiten auszuräumen. Dies erfolgt durch:

Freie Marktwirtschaft
Die Funktion des Marktes


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